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LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.11.2018 - 9 SO 176/18 B ER
Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem SGB XII Übernahme der Kosten für den Einsatz einer Schulbegleitung
Wendet sich der behinderte Schüler im Unterricht mit Fragen vorrangig an die Schulbegleitung und nicht an die Lehrkraft, läuft dies dem Zweck der Eingliederungshilfe offensichtlich zuwider. Mit einer solchen Tätigkeit wird keine Eingliederung erreicht, sondern eine dauernde Abhängigkeit von persönlicher Assistenz.
Normenkette:
SGB XII §§ 53 ff.
Vorinstanzen: SG Lübeck 30.08.2018 S 46 SO 126/18 ER
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Lübeck vom 30. August 2018 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Antragstellers sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: