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LSG Thüringen, Urteil vom 24.06.2021 - 9 AS 1547/18
Rückzahlung eines Mietkautionsdarlehens Zustellung eines Vollstreckungsbescheides
1. Die Rückzahlung einer Darlehensforderung nach § 22 Abs 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch darf vom Jobcenter nicht im zivilrechtlichen Mahnverfahren verfolgt werden.
2. Das Sozialgericht, an das das Verfahren vom Mahngericht abgegeben worden ist, ist gleichwohl an der inhaltlichen Prüfung des mit dem Vollstreckungsbescheid titulierten Anspruchs gehindert, wenn der Vollstreckungsbescheid bindend geworden ist.
Normenkette:
SGG § 193
Vorinstanzen: SG Nordhausen 12.11.2018 S 11 AS 117/18
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Nordhausen vom 12. November 2018 wie folgt gefasst: Der Einspruch der Beklagten gegen den Vollstreckungsbescheid vom 14. Dezember 2017 wird als unzulässig verworfen. Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: