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LSG Thüringen, Beschluss vom 19.04.2022 - 5 SB 1045/21
Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe Neufeststellungsverfahren und Verfahren gegen den eine GdB-Erhöhung versagenden Bescheid
Ein Neufeststellungsverfahren und ein Verfahren gegen den eine GdB-Erhöhung versagenden Bescheid schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern ergänzen sich funktions- und bereichsspezifisch.
Normenkette:
SGG § 172 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Gotha 15.11.2021 S 3 SB 2372/20
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Gotha vom 15. November 2021 aufgehoben.
Dem Kläger wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung und ohne Einsatz von Vermögen bewilligt. Zur Wahrnehmung seiner Rechte wird ihm … beigeordnet.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: