SG Hamburg, Beschluss vom 18.10.2006 - 59 AS 1982/06
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Absenkung und Wegfall wegen wiederholter Pflichtverletzung des Leistungsempfängers, Voraussetzungen
für einen Sanktionsbescheid
1. Voraussetzung für eine Sanktion gegen einen Leistungsempfänger wegen wiederholter Pflichtverletzung ist die Bekanntgabe
eines ersten Sanktionsbescheides an den Leistungsempfänger, bevor die zweite Pflichtverletzung erfolgte. Dabei trägt der Leistungsträger
die Darlegungs- und Beweislast für eine ordnungsgemäße Rechtsfolgenbelehrung als Voraussetzung für eine Sanktion.
2. Erfolgt die Sanktion darauf wegen der Weigerung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zur Aufnahme einer zumutbaren Arbeit
oder Arbeitsgelegenheit, so ist der Leistungsträger im Streitfall dafür darlegungs- und beweispflichtig, dass die Aufforderung
zur Aufnahme einer Arbeit oder Arbeitsgelegenheit dem Hilfebedürftigen zugegangen ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 16 Abs. 3 S. 2 § 31 Abs. 1 S. 1 Nr 1 Buchst. a § 31 Abs. 1 S. 1 Nr 1 Buchst. d § 31 Abs. 3