SG Koblenz, Urteil vom 08.02.2010 - 16 AS 1168/09
Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II; zeitweilige Bedarfsgemeinschaft bei vorübergehender Unterbringung des Kindes in Jugendhilfeeinrichtung
Die Figur der zeitweisen Bedarfsgemeinschaft findet auch auf Fälle Anwendung, in denen das Kind den überwiegenden Teil des
Jahres in einer Jugendhilfeeinrichtung verbringt, sich die übrige Zeit dagegen im Haushalt seiner Mutter aufhält. [Amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 28 Abs. 1 S. 1
,
SGB II § 7
,
SGB VIII § 39