LSG Hessen, Urteil vom 21.08.2008 - 1 KR 7/07
Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Brustverkleinerungsoperation
Makromastie ist keine Krankheit, die eine krankenversicherungsrechtliche Leistungspflicht auslöst. Eine maßgebende Krankheit
liegt nur dann vor, wenn der Versicherte in seinen Körperfunktionen beeinträchtigt wird oder wenn die anatomische Abweichung
entstellend wirkt. Auch rechtfertigen psychische Beeinträchtigungen regelmäßig keinen operativen Eingriff auf Kosten der gesetzlichen
Krankenversicherung. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Kassel 11.12.2006 S 12 KR 947/04