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LSG Hessen, Urteil vom 14.10.2014 - 3 U 150/09
Erwerbsminderungsrente wegen der BK Nr. 1103 Tatbestandsmerkmale einer Listen-BK Einwirkungskausalität und haftungsausfüllende Kausalität Starkes Rauchen als Entstehungsursache
1. Eine Listen-BK beinhaltet im Regelfall folgende Tatbestandsmerkmale: Die Verrichtung einer grundsätzlich versicherten Tätigkeit muss zur Einwirkung von Belastungen, Schadstoffen o.ä. auf den Körper geführt haben (Einwirkungskausalität) und die Einwirkung muss eine Krankheit verursacht haben (haftungsbegründende Kausalität).
2. Das Entstehen weiterer Krankheitsfolgen ist sodann im Rahmen der sog. haftungsausfüllenden Kausalität zu überprüfen.
3. Aufgrund der Unbegrenztheit der Bedingungstheorie werden im Sozialrecht als rechtserheblich aber nur solche Ursachen angesehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben. "Wesentlich" ist nicht gleichzusetzen mit "gleichwertig" oder "annähernd gleichwertig".
4. Der Nachweis des beruflichen Zusammenhanges einer Krebserkrankung ist besonders schwierig, wenn eine Tumorerkrankung - wie der Lungenkrebs - keine spezielle berufliche Krebserkrankung darstellt, sondern in der Allgemeinbevölkerung auch ohne berufliche Belastung weit verbreitet ist, und die histologische Struktur des Tumors keinen Hinweis auf eine konkrete Entstehungsursache gibt.
Normenkette:
SGB VII § 9 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Gießen 28.05.2009 S 3 U 266/05
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 28. Mai 2009 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird zugelassen.

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