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LSG Bayern, Beschluss vom 20.05.2019 - 8 AY 19/19 NZB
Gewährung höherer Leistungen nach dem AsylbLG Folgen einer fehlerhaft ausgesprochenen Nichtzulassung der Berufung im Urteil des SG Keine Geltung der Offizialmaxime in sozialgerichtlichen Verfahren
1. Der Nichtzulassung der Berufung in einem Urteil des SG kommt keine konstitutive Bedeutung zu, denn das LSG ist hieran - anders als an die Zulassung der Berufung nach § 144 Abs. 3 SGG - nicht gebunden.
2. Bei einer fehlerhaft ausgesprochenen Nichtzulassung der Berufung im Urteil des SG können die Beteiligten, gegen das Urteil entweder sogleich oder nach Aufhebung der Entscheidung über die Nichtzulassung Berufung einzulegen.
3. In sozialgerichtlichen Verfahren wird Rechtsschutz nicht von Amts wegen gewährt, sondern nur und soweit es ein Beteiligter beantragt.
Normenkette: ,
SGG § 144 Abs. 3
Vorinstanzen: SG München 24.01.2019 S 45 AY 237/18
Tenor
I.
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts München vom 24. Januar 2019 wird als unzulässig verworfen.
II.
Es wird festgestellt, dass die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 24.01.2019 (S 45 AY 237/18) kraft Gesetzes statthaft ist.
III.
Die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers für das Beschwerdeverfahren werden der Staatskasse auferlegt.
IV.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt B., B-Straße, A-Stadt, für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

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