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BGH, Urteil vom 09.01.2009 - V ZR 168/07
Ergänzende Vertragsauslegung einer schuldrechtlichen Vereinbarung über die Bestellung eines Wohnungsrechts bei Umzug des Berechtigten ins Pflegeheim; Verpflichtung des Eigentümers zur Vermietung der Wohnung oder der Gestattung der Vermietung durch den Wohnungsberechtigten als hypothetischer Parteiwille
Enthält die schuldrechtliche Vereinbarung über die Bestellung eines Wohnungsrechts keine Regelung, wie die Wohnung genutzt werden soll, wenn der Wohnungsberechtigte sein Recht wegen Umzugs in ein Pflegeheim nicht mehr ausüben kann, kommt eine ergänzende Vertragsauslegung in Betracht. Eine Verpflichtung des Eigentümers, die Wohnung zu vermieten oder deren Vermietung durch den Wohnungsberechtigten zu gestatten, wird dem hypothetischen Parteiwillen im Zweifel allerdings nicht entsprechen.
Fundstellen: BGHReport 2009, 546, DNotZ 2009, 431, FamRZ 2009, 598, MDR 2009, 559, MietRB 2009, 175, NJW 2009, 1348, NJW-RR 2009, 735, NZM 2009, 251, Rpfleger 2009, 309, WuM 2009, 184, ZMR 2009, 434
Normenkette:
BGB § 242
,
BGB § 1093 Abs. 1
,
BGB § 1093 Abs. 2
Vorinstanzen: OLG Hamm 17.09.2007 5 U 80/07 , LG Münster 25.04.2007 10 O 538/06
Tenor:
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 17. September 2007 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von Rechts wegen

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