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BGH, Beschluss vom 19.03.2014 - XII ZB 19/13
Anpassung einer Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt bei späterem Hinzutreten weiterer Unterhaltspflichten
Zur Anpassung einer Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt bei späterem Hinzutreten weiterer Unterhaltspflichten (Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt).
Normenkette:
BGB § 242
,
BGB § 313
, ,
Vorinstanzen: AG Singen 18.01.2011 3 F 73/09 , OLG Karlsruhe 21.12.2012 5 UF 43/11
Tenor
Auf die Rechtsbeschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des 5. Familiensenats in Freiburg des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 21. Dezember 2012 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als der Antragsgegner für die Zeit ab März 2012 zur Zahlung von Ehegattenunterhalt an die Antragstellerin zu 1 verpflichtet worden ist.
Im Übrigen wird die Rechtsbeschwerde zurückgewiesen.
Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur weiteren Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

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