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BSG, Urteil vom 12.01.2010 - 2 U 28/08
Begründung einer vertraglichen Vereinbarung über die Durchführung und Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung bei der Aufnahme in ein zum Verletzungsartenverfahren zugelassenes Krankenhaus
1. Dem Krankenhausträger kann gegen den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die stationäre Behandlung eines Versicherten ein Aufwendungsersatzanspruch aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag zustehen.
2. Der Eintritt der Fälligkeit des Aufwendungsersatzanspruchs ist nicht von der Überlassung der Krankenunterlagen an den Unfallversicherungsträger zum Zwecke der Abrechnungsprüfung abhängig.
Normenkette:
KHEntgG § 11
,
KHEntgG § 8
, ,
Vorinstanzen: LSG Chemnitz 26.06.2008 L 2 U 44/06 , SG Dresden 07.01.2006 S 5 U 283/04
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 26. Juni 2008 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert wird für das Revisionsverfahren auf 726,83 Euro festgesetzt.

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