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BSG, Beschluss vom 09.01.2019 - 9 V 36/18 B
Entschädigungsleistungen auf der Grundlage des OEG Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Bereits geklärte Rechtsfrage
Trägt ein Beschwerdeführer vor, dass eine von der Rechtssache aufgeworfene Rechtsfrage bereits im Ansatz geklärt ist, jedoch von der Vorinstanz fehlerhaft auf den Einzelfall angewendet worden, wird damit der Sache nach nur ein im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde unerheblicher Rechtsanwendungsfehler im Einzelfall gerügt.
Normenkette:
OEG § 1
,
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
Vorinstanzen: LSG Niedersachsen-Bremen 09.08.2018 L 10 VE 20/17 , SG Braunschweig 01.02.2017 S 42 VE 9/16
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 9. August 2018 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

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