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BVerwG, Urteil vom 06.02.2003 - 5 C 15.02
Sozialhilfe, Kostenerstattungsanspruch des nunmehr zuständigen örtlichen Trägers der - nach Umzud des Hilfeempfängers; Umzug des Hilfeempfängers, Kostenerstattungspflicht des bisher zuständigen örtlichen Trägers der Sozialhilfe; Zuständigkeitswechsel als Grundlage des Kostenerstattungsanspruchs des nunmehr zuständigen örtlichen Trägers der Sozialhilfe nach Umzug des Hilfeempfängers; Kostenerstattungsanspruch des nunmehr zuständigen örtlichen Trägers der Sozialhilfe nach Umzug des Hilfeempfängers
"Die infolge Umzugs des Hilfeempfängers in den Zuständigkeitsbereich eines anderen örtlichen Trägers der Sozialhilfe entstandene Kostenerstattungspflicht des bisher zuständigen Sozialhilfeträgers wird durch einen erneuten Umzug des Hilfeempfängers innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des nunmehr zuständigen örtlichen Trägers nicht beendet."
Fundstellen: DVBl 2004, 46, DÖV 2003, 847, FamRZ 2003, 1553
Normenkette:
BSHG § 107
Vorinstanzen: VG Neustadt a.d.W. 15.02.2002 4 K 2260/01.NW

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