BVerwG, Urteil vom 04.06.1992 - 5 C 57.88, FEVS 43, 99
Überleitung von Unterhaltsansprüchen; Rechtmäßigkeit der Hilfegewährung
»Auf die Frage, ob die Sozialhilfe rechtmäßig gewährt wurde, ist im Rahmen der Überleitung von Ansprüchen des Hilfeempfängers
gegen einen anderen gemäß § 90 Abs. 1 Satz 1 BSHG nicht Bedacht zu nehmen. Als Ausnahme kommt in Betracht, daß andernfalls die Belange des Drittverpflichteten in unzulässiger
Weise verkürzt würden.«
Fundstellen: FEVS 43, 99, FamRZ 1993, 183, MDR 1992, 1092, NJW 1992, 3313
Normenkette: BSHG § 90 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: OVG Niedersachsen 25.05.1988 4 A 126/87 , VG Oldenburg 07.05.1987 4 A 201/85