LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.01.2006 - 13 AS 4740/05
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Berücksichtigung einer Mietkaution als Darlehen, stille Abtretung des Rückzahlungsanspruchs
1. Wegen des nicht auf Verbrauch ausgerichteten Sicherungscharakters ist eine vertraglich vereinbarte Mietkaution als Mietsicherung
iS von § 550b
BGB grundsätzlich nur als Darlehen zu übernehmen.
2. Der Leistungsträger ist bei einem Sicherungsbedürfnis insbesondere für eine nur geforderte stille Abtretung berechtigt,
vor Gewährung des Darlehens die Abtretung des Kautionsrückzahlungsanspruchs zu verlangen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB II § 22 Abs. 3 S. 1 § 22 Abs. 3 S. 2
Vorinstanzen: SG Stuttgart 10.10.2005 S 12 AS 4692/05 ER