LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.02.1999 - 2 RJ 4585/98
Widerruf bzw Anfechtung einer Klagerücknahme im sozialgerichtlichen Verfahren
Nur wenn die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach den §§
179,
180 SGG vorliegen, ist der Widerruf oder die Anfechtung einer Klagerücknahme möglich. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 23.11.1998 S 8 RJ 403/98