LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.2003 - 3 RJ 2585/03
Begrenzung auf 25 Entgeltpunkte im Fremdrentenrecht
Wenn für die Rente aus eigener Versicherung bereits 25 Entgeltpunkte zum Erhalt der Grundsicherung zugrundegelegt worden sind,
findet § 22b Abs. 1 S. 1 FRG für eine Hinterbliebenenrente mit der Rechtsfolge Anwendung , dass dann für eine Hinterbliebenenrente keine weiteren FRG-Entgeltpunkte mehr berücksichtigt werden können. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: FRG § 22b Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Freiburg 10.04.2003 S 6 RJ 226/03