LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.01.2004 - 10 U 1240/02
Anspruch auf Übergangsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung
Es besteht kein Anspruch auf eine Übergangsleistung nach § 3 Abs. 2 S. 1 BKVO, wenn eine Arbeitnehmerin, die an einer außerberuflich erworbenen bronchialen Hyperreagibilität iVm einer Sensibilisierung
gegenüber saisonalen Pollen und Nahrungsmittelunverträglichkeiten leidet, aus allgemein medizinischen Gründen ihren Beruf
wechselt, ohne dass eine konkret individuelle Gefahr der Entstehung einer Berufskrankheit mangels Vorliegens spezifisch arbeitsplatzbezogener
Beschwerden besteht. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: BKVO § 3 Abs. 2 S. 1, Anl 1 Nr. 4302
Vorinstanzen: SG Heilbronn 13.12.2001 S 6 U 617/00