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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2019 - 10 U 891/19
Keine Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung nach einem überfallartigen Angriff eines anderen Verkehrsteilnehmers auf dem Arbeitsweg nach einer Zurechtweisung Abgrenzung zum eigenwirtschaftlichen Verhalten
Wird ein zu Körperschäden führender überfallartiger Angriff vom Versicherten dadurch veranlasst, dass er nach Beendigung seiner Fahrt mit dem Pkw vom Betrieb nach Hause einen anderen Verkehrsteilnehmer auf dessen vorheriges Fehlverhalten anspricht, liegt kein Arbeitsunfall vor.
Normenkette:
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1
,
SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 14.02.2019 S 8 U 1322/18
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 14.02.2019 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

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