LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.02.2004 - 11 KR 1160/03
Zufluss- bzw Entstehungsprinzip beim Gesamtsozialversicherungsbeitrag
Für die Entstehung von Beitragsansprüchen in der Sozialversicherung ist ausschlaggebend, dass zum Fälligkeitszeitpunkt der
Beiträge ein Entgeltanspruch bestand. Die tatsächliche Zahlung durch den Arbeitgeber ist unerheblich. [Nicht amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Ulm 13.12.2002 S 10 RA 02328/01