LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.01.2006 - 11 KR 157/06
Besorgnis der Befangenheit im sozialgerichtlichen Verfahren
Allein auf die Ablehnung von Prozesskostenhilfe durch den Richter kann die Besorgnis der Befangenheit auch dann nicht gestützt
werden, wenn er hierbei eine nachteilige Rechtsansicht äußert. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Reutlingen 21.12.2005 S 3 KR 2375/05