LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.02.2004 - 11 KR 1769/03
Abgrenzung eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses von einer selbständigen Tätigkeit
Allein der Umstand, dass ein Gewerbe angemeldet wurde, reicht nicht aus, um eine unternehmerische, selbständige Tätigkeit
anzunehmen, wenn es an weiteren für einen selbständigen Unternehmer typischen Eigenschaften wie einem Kapitaleinsatz, einem
wirtschaftlichen Risiko, einem unternehmerischen Auftreten am Markt oder dem Unterhalten einer eigenen Betriebsorganisation
fehlt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Heilbronn 19.03.2003 S 9 KR 2457/00