LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.01.1999 - 12 AL 1422/98
Anspruch auf Eingliederungshilfe für Asylbewerber
Nicht zu dem Personenkreis, der nach §
420 SGB III Anspruch auf Eingliederungshilfe hat, gehört ein aus einem sicheren Drittstaat eingereister Ausländer, dessen Antrag auf
Asyl abgelehnt wurde, der aber gleichwohl eine Aufenthaltsbefugnis hat, auch dann, wenn das Bundesamt für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge unanfechtbar entschieden hat, daß bei ihm die Voraussetzungen des § 51 Abs 1 AuslG vorliegen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AuslG (1990) § 51 Abs. 1
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Vorinstanzen: SG Mannheim 12.02.1998 S 3 AL 2796/96