LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2004 - 12 U 2047/03
Begrenzung der Entschädigung des Sachverständigen
Bei Verletzung der Hinweispflicht nach §
407a Abs
3 S 2
ZPO durch den Sachverständigen darf seine Entschädigung auch bei schuldhafter erheblicher Überschreitung des Auslagenvorschusses
nicht auf den Vorschuss begrenzt werden, wenn und so weit feststeht, dass von der Beweiserhebung auch bei Hinweis nicht abgesehen
worden wäre. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Heilbronn 31.07.2002 S 9 U 1241/01