LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.10.2003 - 13 AL 3445/03
Aufhebung der Leistungen bei Kündigung des Rehabilitationsvertrags
Es liegt eine die Aufhebung der Leistungen wegen Teilhabe am Arbeitsleben bewilligenden Verwaltungsaktes rechtfertigende wesentliche
Änderung vor, wenn der Maßnahmeträger den mit dem Umschüler geschlossenen Rehabilitationsvertrag außerordentlich kündigt und
die Teilnahme am Lehrgang nicht mehr gestattet. Das gilt auch dann, wenn die Bewilligung wegen von vornherein fehlender Eignung
rechtswidrig war. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB X § 48
,
Vorinstanzen: SG Mannheim 27.08.2003 S 10 AL 2290/03 ER