LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.03.1999 - 13 AL 3590/98
Berechnung des Gegenstandswerts bei Winterbauumlage
Für die Berechnung des Gegenstandswerts ist der Rechtsgedanke des § 13 Abs 5 GKG heranzuziehen, wenn in das Gerichtsverfahren über einen die Pflicht zur Winterbauumlage feststellenden Bescheid die späteren
Leistungsbescheide einbezogen werden. Deshalb ist für die Wertberechnung der sich auf die Leistungsbescheide beziehende Betrag
demjenigen des Umlagebescheids gegenüberzustellen und daraus der weitere Wert zu entnehmen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: BRAGO § 116 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 § 7 Abs. 1 § 7 Abs. 2 § 8 Abs. 2 S. 2
,
GKG § 13 Abs. 5
,
Vorinstanzen: SG Freiburg 10.09.1998 S 7 AL 3647/97