LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.10.2003 - 13 AL 3984/03
Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde in der Sozialgerichtsbarkeit
Eine Untätigkeitsbeschwerde ist in der Sozialgerichtsbarkeit nicht statthaft. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]