LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.02.2004 - 13 KN 1768/00
Anerkennung von Kehlkopfkrebs als Berufskrankheit
Von 1946 bis 1955 im Uranerzbergbau der früheren DDR bei Untertagebeschäftigungen aufgetretene ionisierende Strahlen sind
generell geeignet, Kehlkopfkrebs auszulösen. An der rechtzeitigen Anmeldung des Anspruchs war der Antragsteller gehindert,
wenn zwischen der Untertagebeschäftigung und dem Auftreten des Kehlkopfkarzinoms 33 Jahre liegen und beim Antragsteller zuvor
schon drei weitere Karzinome an anderen Organen aufgetreten waren. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: FRG § 5 Abs. 1 Nr. 1 § 5 Abs. 1 Nr. 7 § 5 Abs. 3 § 5 Abs. 4
,
BKVO Anl 1 Nr. 2402
,
RVO § 1546 Abs. 1 S. 1 Halbs. 2
Vorinstanzen: SG Freiburg 26.01.2000 S 2 KN 1237/98