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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.03.1999 - 3 AL 3678/97
Bedürftigkeitsprüfung beim Anspruch auf Arbeitslosenhilfe bei eheähnlicher Gemeinschaft, zeitlicher Anwendungsbereich des § 134 Abs 1 S 3 Nr 1 AFG
1.Mit dem Begriff "eheähnlich" im Sinne des § 137 Abs 2a AFG knüpft der Gesetzgeber an den Rechtsbegriff der Ehe an, unter dem die Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau zu verstehen ist. Gemeint ist also eine Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehung einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen.
2. § 134 Abs 1 S 3 AFG findet keine Anwendung auf solche Sachverhalte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits verwirklicht waren. Diese Auslegung verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 GG. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
AFG § 134 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 § 135 Abs. 1 Nr. 2 § 137 Abs. 1 § 137 Abs. 2a
,
AlhiRG Art. 4
,
GG Art. 3 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 09.09.1997 S 6 AL 98/97