LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.01.2004 - 4 KR 1609/02
Kostenerstattung für Brustverkleinerungsoperationen
Die Notwendigkeit einer Brustverkleinerungsoperation werden nicht durch Rückenbeschwerden begründet, weil ein Zusammenhang
zwischen der Größe der Brüste und Rückenbeschwerden wissenschaftlich nicht belegt ist. Dasselbe gilt für einen Eingriff wegen
wegen asymmetrischer Brüste, da es sich dabei um ein kosmetisches Defizit und keine Krankheit handelt. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Heilbronn 21.02.2002 S 9 KR 3059/00