LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.2000 - 4 KR 2131/99
Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit Arbeitsloser
Bei Versicherten, die nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit die zuletzt innegehabte Arbeitsstelle aufgeben, sind für die Beurteilung
der Arbeitsunfähigkeit nicht mehr die konkreten Verhältnisse an diesem Arbeitsplatz maßgebend, sondern es ist abstrakt auf
die Art der zuletzt ausgeübten Beschäftigung abzustellen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AURL Nr. 4
,
AURL Ziff 4
,
Vorinstanzen: SG Mannheim 29.04.1999 S 10 KR 2118/98