LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.01.2004 - 4 KR 4071/02
Anti-Milben Bettwäsche als Heilmittel der Krankenversicherung
Die Ausstattung mit einem milbenkotundurchlässigen Reiseset in Form von Bettbezügen und Matratzenschonern zählt nicht zu den
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Konstanz 31.07.2001 S 2 KR 965/99