LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.10.1999 - 4 P 2004/98
Außenwohngruppe als stationäre Pflegeeinrichtung in der Pflegeversicherung
Nicht zu den stationären Pflegeeinrichtungen iS des §
71 Abs
2 SGB XI zählt eine Außenwohngruppe, bei der keine wirtschaftliche und organisatorische Selbständigkeit vorliegt. Sie genießt deshalb
auch nicht den Bestandsschutz nach §
73 Abs
4 SGB XI iVm §
73 Abs
3 S 1
SGB XI. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Ulm 05.05.1998 S 1 P 1623/96