LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.10.1999 - 5 AL 3809/98
Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Teilzeitarbeit
1. Es liegen beitragspflichtige Zeiten vor, wenn Teilzeitarbeitnehmer bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts und Fortbestand
des Arbeitsvertrages nach Vorarbeit in Vollzeit freigestellt wird. Sie sind bei der Festlegung des Bemessungszeitraumes nach
§ 112 Abs 2 S 1 AFG zu berücksichtigen.
2. Die klarstellende Regelung des Gesetzgebers in §
7 Abs
1a SGB IV ist auch auf eine identische Fallgestaltung anzuwenden, die zeitlich vor Inkrafttreten der Vorschrift stattgefunden hat.
[Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AFG § 112 Abs. 2 S. 1 § 168 Abs. 1
,
Vorinstanzen: SG Reutlingen 17.09.1998 S 7 AL 135/97