LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.10.2003 - 5 AL 4132/02
Gegenstand des Verfahrens im sozialgerichtlichen Verfahren nach In-Kraft-Treten des SGGÄndG 6
Auf § 44 SGB X gestützte Folgebescheide können nach In-Kraft-Treten des SGGÄndG 6 wegen möglicher unübersehbarer kostenrechtlicher Folgen
nicht mehr gemäß §
96 SGG Gegenstand des Verfahrens werden. Später ergangene Bescheide können auch über die Möglichkeit der Klageerweiterung nach §
99 SGG zum Gegenstand eines Rechtsstreits gemacht werden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGGÄndG 6
,
SGB X § 44
,
,
GKG § 13 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Heilbronn 19.09.2002 S 8 AL 2830/01