LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.02.1999 - 5 KA 150/99
Ende der Zulassung für Vertragsärzte
Bei Anwendung der Übergangsbestimmungen für die vertragsärztliche Zulassung für Ärzte, die noch keine 20 Jahre vertragsärztlich
tätig waren, sind Zeiten der Ermächtigung jedenfalls dann in die Berechnung miteinzustellen, wenn die Tätigkeit im Rahmen
der Ermächtigung und im Rahmen der Zulassung identisch waren. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: GSG Art. 33 § 1
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