LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.2004 - 5 KA 2345/02
Zulässigkeit arztgruppenbezogener Honorarkontingente in der Kassenärztlichen Versorgung
Wenn ein Honorarverteilungsmaßstab die Aufteilung der Gesamtvergütung auf einzelne arztgruppenbezogene Honorarkontingente
vorsieht, was zur Folge hat, dass der Punktwert für die vertragsärztlichen Leistungen von der Zugehörigkeit des Arztes zu
einer bestimmten Arztgruppe abhängig ist, so werden die bundesrechtlichen Vorgaben der Honorarverteilung dadurch nicht verletzt.
Es ist auch nicht zu beanstanden, dass über die bereits durch die Praxis- und Zusatzbudgets getroffene Verteilung hinaus die
Gesamtvergütung zusätzlich noch getrennt nach Arztgruppen und Leistungsbereichen verteilt wird. [Nicht amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: ,
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EBM-Ä Kap A Abschn I Teil B Nr. 1
Vorinstanzen: SG Stuttgart 24.04.2002 S 10 KA 04331/98