LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.10.1996 - 5 Ka 2387/94
Vergütung von Leistungen mit Medizinisch-technischem Großgerät, verfassungs- und gemeinschaftsrechtliche Vereinbarkeit
Voraussetzung für die Erbringung und Abrechnung von Leistungen mit dem Computertomographen ist eine Standortgenehmigung. Mit
den verfassungs- und europarechtlichen Vorschriften zum Schutz der beruflichen Betätigungsfreiheit ist §
85 Abs.
2a S. 1
SGB V vereinbar und somit wirksam. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: EGVtr Art. 52 Abs. 1 Art. 52 Abs. 2
,
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Vorinstanzen: SG Stuttgart 29.09.1994 S 10 Ka 2236/93