LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.10.1996 - 5 Ka 3395/96
Verfahrensaussetzung wegen anhängiger Verfassungsbeschwerden im sozialgerichtlichen Verfahren
Nur unter engen Voraussetzungen kommt die Aussetzung eines Verfahrens wegen bereits anhängiger Verfassungsbeschwerde-Verfahren
in analoger Anwendung des §
114 Abs.
2 SGG in Betracht. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NZS 1997, 199