LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.1999 - 5 KA 3426/98
Gegenstandswertfestsetzung im Vertragsarztrecht
Für das Begehren auf Anstellung eines Weiterbildungsassistenten bemißt sich das wirtschaftliche Interesse nach den zu erwartenden
Mehreinnahmen durch die Beschäftigung, wobei von den Einnahmen des anstellenden Arztes auszugehen ist und die Praxisunkosten
sowie das dem angestellten Arzt zu zahlende Gehalt abzusetzen sind. Auch aus § 32 Abs 3 Ärzte-ZV läßt sich nichts anderes
herleiten. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: Ärzte-ZV § 32 Abs. 3
,
BRAGO § 116 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 § 8 Abs. 2 S. 2
,
Vorinstanzen: SG Karlsruhe - S 1 KA 2146/98 W-A - 23.07.1998