LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.09.1999 - 5 KA 98/99
Zuerkennung bedarfsabhängiger Zusatzbudgets in der Vertragsärztlichen Versorgung
Die Einführung der Praxis- und Zusatzbudgets im EBM ist rechtmäßig. Der Bewertungsausschuß darf mit den Regelungen des EBM
auch das Leistungsverhalten der Ärzte steuern, Rationalisierungs- und Wirtschaftlichkeitsreserven erschließen und/oder Verteilungseffekte
mit dem Ziel herbeiführen, eine angemessene Vergütung zu erzielen. Hierbei verfügt er über einen Regelungsspielraum. Diese
dem Bewertungsmaßstab von Gesetzes wegen zukommende Steuerungsfunktion gestattet und erfordert die Einführung ergänzender
Bewertungsformen wie Komplexgebühren, Budgetierung bestimmter Leistungen oder Abstaffelungsregelungen (hier zur Zuerkennung
eines bedarfsabhängigen Zusatzbudgets Allergologie ohne Zusatzbezeichnung). [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: EBM-Ä Nr. 350, Nr. 350ff
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Vorinstanzen: SG Reutlingen - XX - 10.02.1999