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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.01.2013 - 6 U 2874/12
Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Feststellung eines einschießenden Schmerzes als Gesundheitsschaden
Ein einschießender Schmerz stellt noch keine Gesundheitserstschaden dar, sondern kann allenfalls als erstes Zeichen eines im weiteren Verlauf objektivierbaren Gesundheitserstschadens gewertet werden.
Ein einschießender Schmerz stellt noch keine Gesundheitserstschaden dar, sondern kann allenfalls als erstes Zeichen eines im weiteren Verlauf objektivierbaren Gesundheitserstschadens gewertet werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
Vorinstanzen: SG Freiburg 26.06.2012 S 11 U 4393/10
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 26. Juni 2012 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: