LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.02.2004 - 6 V 4505/02
Entziehung von Versorgungsleistungen nach den Vorschriften des Unterstützungsabschlussgesetzes rechtmäßig
Die Bewilligung einer Leistung nach der Anordnung über die Erweiterung der materiellen Unterstützung der Bürger bei Schäden
infolge medizinischer Eingriffe vom 16.12.1974 ist nach §§ 4, 10 Abs. 2 Unterstützungsabschlussgesetz und § 48 SGB 10 ganz
aufzuheben, wenn die MdE weniger als 50 vH beträgt und das Einkommen durch die Gesundheitsstörung nicht gemindert worden ist.
[Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: UntAbschlG § 4 Abs. 1 § 7 Abs. 4 § 10 Abs. 2
,
SGB X § 48 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Mannheim 31.10.2002 S 11 V 1064/02