LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.02.1999 - 7 U 1059/98
Anerkennung einer Bandscheibenerkrankung als Berufskrankheit
Die haftungsausfüllende Kausalität setzt voraus, daß die schädigenden Einwirkungen eine Krankheit verursacht oder wesentlich
verschlimmert haben. Dabei ist für den ursächlichen Zusammenhang die Wahrscheinlichkeit ausreichend, aber auch erforderlich.
Wahrscheinlich ist diejenige Möglichkeit, der nach sachgerechter Abwägung aller wesentlichen Umstände gegenüber jeder anderen
Möglichkeit ein deutliches Übergewicht zukommt (hier: Anerkennung einer bandscheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule
eines Müllwerkers als Berufskrankheit gem. BKVO Anl 1 Nr 2108). [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
BKVO Anl. 1 Nr. 2108
Vorinstanzen: SG Mannheim 04.03.1998 S 1 U 533/96