LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.10.1996 - 7 U 1519/96
Formfehler im Gerichtsbescheid im sozialgerichtlichen Verfahren
Das Fehlen der Formel "Im Namen des Volkes" nach §
105 Abs.
1 S. 3 iVm §
132 Abs.
1 S. 1
SGG ist selbst dann unschädlich, wenn sie erforderlich wäre. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]