LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.10.2003 - 7 U 281/01
Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Fußballturnier
Eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung liegt bei einem Fußballturnier eines Unternehmens vor, wenn durch Aushang eingeladen
worden ist, es allen Betriebsangehörigen offengestanden hat, ein geselliges Beisammensein dazugehört, Angehörige der Betriebsleitung
anwesend gewesen sind und das Unternehmen die Kosten als Geschäftskosten übernommen hat. Sie ist jedoch bei einem zahlenmäßigen
Missverhältnis zwischen Betriebsangehörigen und Teilnehmern zu verneinen, wobei sie von einem wesentlichen Teil der Betriebsangehörigen
besucht worden ist, wenn das Verhältnis bei knapp 20% liegt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Reutlingen 23.10.2000 S 6 U 1343/00