LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.01.2004 - 7 U 3939/01
Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten
Zu den vergleichbaren Einkommen iS. von §
18a Abs.
2 S. 1
SGB IV, die auf die Witwerrente gem § 590 Abs. 3
RVO anzurechnen sind, zählt auch die einem Hinterbliebenen gezahlte Abfindung aus einem Aufhebungsvertrag. [Nicht amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Mannheim 04.09.2001 S 9 U 2287/00