LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.10.2002 - 7 U 4605/01
Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen
Für die Teilnehmer an einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung kommt gegebenenfalls Versicherungsschutz aus Gründen
des Vertrauensschutzes in Betracht, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Reutlingen 18.10.2001 S 10 U 839/01