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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.10.2003 - 7 U 5158/99
Beitragspflicht von Austrage-Agenturen in der gesetzlichen Unfallversicherung
Die Beitragspflicht eines Unternehmers zur Unfallversicherung, der das Austragen eines kirchlichen Gemeindeblatts auf der Grundlage einer Agenturvereinbarung für den gesamten Vertrieb übernommen hat, hängt davon ab, ob mehr für oder gegen die abhängige Beschäftigung der Agenturen oder Austräger spricht. wenn Austrage-Agenturen im Rahmen eines Agenturvertrags bestimmen können, ob sie die Zeitung selbst austragen oder dies anderen überlassen, und wenn ein Teil des Kaufpreises als Entgelt für das Austragen über die Agentur den Austrägern zufließt, so spricht dies für die selbstständige Tätigkeit. Es liegt eher eine abhängige Beschäftigung vor, wenn Agenturbetreiber kein wirtschaftliches Risiko tragen, weil das Entgelt vom Kunden im voraus bezahlt ist, eigene Werbung nicht betreten wird, die Austräger keine andere Zeitschrift austragen und der Agenturvertrag für die Gestaltung des Austragens keinen wesentlichen Spielraum lässt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1 § 150
,
SGB IV § 7
Vorinstanzen: SG Stuttgart 18.11.1999 S 4 U 6337/98