LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.10.2002 - 7 U 659/02
Versicherungsschutz in der Unfallversicherung bei unternehmerähnlicher Tätigkeit
Wenn die Tätigkeit des Verletzten durch die freie Verfügung über die eigene Arbeitskraft, den Arbeitsort und die Arbeitszeit
sowie durch die Merkmale der Regelmäßigkeit und Planmäßigkeit gekennzeichnet ist, ist er unternehmerähnlich tätig geworden
mit der Folge, dass keine versicherungspflichtige Tätigkeit nach §
2 Abs
2 S 1
SGB VII vorliegt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Stuttgart 20.11.2001 S 9 U 5120/00